In wievielen Fällen kommt das Konkursamt zur Einschätzung, dass die pfändbaren Aktiven nicht zur Deckung der Liquidationskosten ausreichen?

In der Schweiz kommt das Konkursamt in etwas mehr als der Hälfte der Fälle zu der Einschätzung, dass die pfänd­baren Aktiven nicht einmal dafür ausreichen, die Liqui­da­ti­ons­kosten (zwischen CHF 5’000 und CHF 10’000) zu decken. In diesem Fall wird das Konkurs­ver­fahren mangels Aktiven einge­stellt, was bei den aller­meisten einge­stellten Konkursen der Fall ist.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe