Was ist eine Überschuldung

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Fremd­ka­pital die Aktiven übersteigt, d.h. wenn der Wert der Vermö­gens­ge­gen­stände einer Unter­nehmung die Summe seiner Schulden nicht mehr deckt.

In diesem Fall kommt es zum Konkurs eines Unter­nehmens. Hat der Verwal­tungsrat gute Gründe anzunehmen, dass sich das Unter­nehmen in einer solchen Situation der Überschuldung befindet, besteht für Kapital­ge­sell­schaften (Aktien­ge­sell­schaft, GmbH) und Genos­sen­schaften eine Verpflichtung, diesen Zustand dem Richter zu melden und die Bilanz zu deponieren.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe