Blog 35: Steuerfallen bei der firmeninternen Unternehmensnachfolge (MBO) – was Sie dazu wissen müssen

Der Verkauf der Unter­nehmung an das bestehende Management (MBO) ist eine beliebte Form der Unternehmens­nach­folge mit vielen Vorteilen für alle Betei­ligten – aber auch mit steuer­lichen Stolper­steinen. Wir zeigen in diesem Blogbeitrag auf, was es zu berück­sich­tigen gilt, damit Sie nicht in Steuer­fallen tappen und böse überrascht werden.

Die Weitergabe des Unter­nehmens an einen oder mehrere Mitar­bei­tende (MBO – Management Buy Out) ist eine beliebte Form der Unternehmens­nach­folge. Kein Wunder, bietet sie doch Gewähr für Konti­nuität gegenüber Mitar­bei­tenden, Kundinnen und Kunden und anderen Stake­holdern. Zudem besteht in der Regel ein Vertrau­ens­ver­hältnis zwischen der überge­benden und der nachfol­genden Generation. Ein wichtiger Grund, weshalb diese Art der Unternehmens­nach­folge von den Inhabern einem externen Verkauf oft vorge­zogen wird. 

Rund 20% der erfolg­reichen Unter­neh­mens­nach­folgen finden in Form eines MBOs statt[1]. Bei der Weitergabe des Unter­nehmens an Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter steht für die Inhaber oft nicht die Preis­ma­xi­mierung, sondern der langfri­stige Erhalt der Arbeits­plätze sowie der Weiter­be­stand des aufge­bauten Lebens­werks im Zentrum. Aus diesem Grund beträgt der durch­schnitt­liche Preis­nachlass bei firmen­in­ternen Übergaben gut 25% des ordent­lichen Verkaufs­preises. Doch aufge­passt, solche gut gemeinten Preis­nach­lässe können zu ungewollten Steuer­folgen führen. 

Finanzierung MBO

Die Finan­zierung des Kaufpreises bei einem MBO stellt sich häufig als Knack­punkt dar. Banken finan­zieren in der Regel 40% bis 60% des Kaufpreises. Oft handelt es sich bei den Nachfol­ge­rinnen und Nachfolgern um jüngere Mitar­bei­tende, die nicht über genügend Eigen­mittel verfügen, um die Lücke finan­zieren zu können und diese Mittel im Famili­en­kreis auch nicht beschaffen können. Reichen die Eigen­mittel und die Bankfi­nan­zierung nicht, um den Kaufpreis vollständig zu begleichen, haben die Verkäufer zwei Varianten den Verkauf der Firma trotzdem zu ermöglichen. 

  • Entweder sie gewähren ein sogenanntes Verkäu­fer­dar­lehen (Darlehen der Verkäu­ferin, welches erst später, nach der Tilgung des Bankdar­lehens, zur Rückzahlung fällig wird).
  • Oder die Inhaber helfen den Nachfolgern, indem Sie einen Preis­nachlass gewähren und die Unter­nehmung unter Marktwert verkaufen. Dieser Rabatt wird im nächsten Abschnitt unter dem steuer­lichen Stand­punkt beleuchtet.

Steuerliche Falle bei einem reduzierten Kaufpreis

Werden Unter­neh­mens­an­teile von Mitar­bei­tenden gekauft, schaut auch das Steueramt genau hin. Die Steuer­be­hörden prüfen, ob die Unter­neh­mens­an­teile minde­stens zum Verkehrswert verkauft wurden. Sollte dies nicht der Fall und die Unter­nehmung zu einem Vorzugs­preis verkauft worden sein, schätzen die Steuer­be­hörden den sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil (quali­fi­zierte Mitar­bei­ter­be­tei­ligung) ein, welcher von den Nachfolgern als Einkommen aus unselb­stän­diger Erwerbs­tä­tigkeit versteuert werden muss. Ausserdem sind zusätzlich die Sozial­ver­si­che­rungs­ab­gaben daraus durch die Unter­nehmung geschuldet.

Was bedeutet das nun im konkreten Fall? Betrachten wir folgendes Beispiel: 

Beispiel
Das langjährige Kader­mit­glied X und die Firmen­in­ha­berin Y verein­baren, dass Herr X die Firma zu einem Kaufpreis von CHF 500’000.- übernehmen und weiter­be­treiben kann, obwohl das Unter­nehmen aufgrund seiner Substanz und der Ertrags­kraft höher zu bewerten ist. Die Steuer­be­hörden können nun prüfen, ob die Trans­aktion zum Verkehrswert erfolgte.

Als Verkehrswert aus steuer­licher Sicht gilt ein Dritt­preis, d.h. ein Preis der aus einer massge­benden Trans­aktion (mehr als 10% der Anteile) mit einer Dritt­partei ableitbar ist (oder auch ein Börsenkurs). Liegt kein solcher Wert vor, kann in vorgän­giger Absprache mit den Steuer­be­hörden (Steuer­ruling) auf einen Formelwert abgestellt werden. Trans­ak­tionen zum bewil­ligten Formelwert führen ebenfalls zu keinen Steuer­folgen. Trans­ak­tionen unter dem Formelwert können hingegen steuer­bares Einkommen darstellen. 

Ein Preis­nachlass auf den Unter­neh­menswert kann beacht­liche Steuer­folgen haben. Wer sich frühzeitig mit Experten damit befasst, kann böse Überra­schungen vermeiden.

Marc Maurer, Leiter Unternehmens­nach­folge ZKB

Wird jedoch keine Formel bestimmt und liegt demzu­folge auch kein Formelwert vor, ist davon auszu­gehen, dass die zuständige Steuer­ver­waltung im Erwerbs­zeit­punkt einen Vergleich mit dem Vermö­gens­steu­erwert der Unter­nehmung vornimmt. Liegt der Steuerwert über dem Erwerbs­preis, kann eine Besteuerung der Differenz erfolgen. 

Bewertet nun das Steueramt die Unter­nehmung aufgrund Ihrer eigenen Rechnungs­über­le­gungen zu einem Wert von z.B. CHF 1 Mio., muss sich Herr X die Differenz aus Steuerwert und Verkaufs­preis von CHF 500’000.- als Einkommen aus unselb­stän­diger Erwerbs­tä­tigkeit anrechnen lassen. Somit erhöht sich im Trans­ak­ti­onsjahr das steuerbare Einkommen von Herr X in unserem Beispiel um CHF 500’000.-. Diese Steuerlast muss Herr X aus seinem Privat­ver­mögen bezahlen. Dies ist insbe­sondere deshalb proble­ma­tisch, weil sich zwar das Vermögen von Herr X aufgrund der Unter­neh­mens­über­tragung erhöht hat, dieses Vermögen aber nicht liquide ist. Somit muss die Steuer­rechnung unter Umständen durch die Aufnahme einer weiteren Finan­zierung beglichen werden.

Wenn wir annehmen, dass das Einkommen von Herrn X ursprünglich CHF 100’000.- betrug, sind die Steuer­folgen für Herrn X wie in der Tabelle darge­stellt. Dazu ist folgende Anmerkung wichtig: Bei den Zahlen in der Tabelle, geht es nicht um eine exakte Steuer­be­rechnung, sondern vielmehr darum, die steuer­lichen Konse­quenzen im Allge­meinen aufzeigen zu können. Die Zahlen bei diesem Rechen­bei­spiel sind ungefähre Grössen, welche je nach Wohnort stark variieren können. 

Abb. 1: Steuer­bares Einkommen mit und ohne Unternehmenskauf

Der Unter­neh­menskauf des Kader­mit­gliedes X zu einem Vorzugs­preis um CHF 500’000.- führt im oberen Beispiel zu einer höheren privaten Steuerlast in der Höhe von ca. CHF 185’000.-, wodurch sich der Finan­zie­rungs­bedarf von Herrn X um eben diesen Betrag erhöht. 

Ein Kauf unter dem Verkehrswert kann trotz Steuer­folgen inter­essant sein. Die steuer­lichen Aspekte müssen aber im Finan­zie­rungs­konzept mitbe­rück­sichtigt und einge­plant werden.

Marc Maurer, Leiter Unternehmens­nach­folge ZKB

Ein Kauf unter dem Verkehrswert kann trotz dieser Steuer­folgen inter­essant sein. Herr X kann so eine Unter­nehmung im Wert von CHF 1 Mio. zum Preis von rund 685’000.- erwerben: Kaufpreis CHF 500’000.- und Steuer­folgen CHF 185’000.-; die höheren Sozial­ver­si­che­rungs­ab­gaben bei der Unter­nehmung wurden in diesem verein­fachten Beispiel vernachlässigt.

Frühzeitiges Einholen von Expertenunterstützung als Erfolgsfaktor

Wie oben dargelegt, sollten bei firmen­in­ternen Unter­neh­mens­nach­folgen die steuer­lichen Aspekte der Unter­neh­mens­übergabe nicht ausser Acht gelassen und die Steuer­folgen im Finan­zie­rungs­konzept mitbe­rück­sichtigt und einge­plant werden. Aus diesem Grund lohnt es sich, frühzeitig mit einer Steuer­ex­pertin in Kontakt zu treten, um die Steuer­folgen der angedachten Trans­aktion zu besprechen und abzuschätzen. Durch das Einholen eines verbind­lichen Entscheids bei der Steuer­be­hörde mittels eines Steuer­ru­lings können steuer­liche Überra­schungen vermieden und Steuer­folgen allen­falls reduziert werden. Diese Steuer­planung inklusive des Einholens eines allfäl­ligen Steuer­ru­lings kostet jedoch Zeit, welche in der Nachfol­ge­planung unbedingt einge­rechnet werden sollte. 

Fazit

Die firmen­in­terne Unternehmens­nach­folge ist eine beliebte Form der Unternehmens­nach­folge, bietet sie doch sowohl für Käufer wie auch Verkäu­ferin gewichtige Vorteile. Um eine nachhaltige Kaufpreis­fi­nan­zierung zu ermög­lichen, gewähren Verkäu­fe­rinnen und Verkäufer ihren Nachfolgern oft einen Preis­nachlass auf den Unter­neh­menswert. Dieser geldwerte Vorteil kann insbe­sondere bei hohen gewährten Rabatten beacht­liche Steuer­folgen für die Nachfol­gerin und zusätz­liche Sozial­ver­si­che­rungs­ab­gaben bei der Unter­nehmung auslösen. Durch frühzei­tigen Beizug von Exper­ten­un­ter­stützung können solche Steuer­fallen erkannt, allen­falls gemildert und die Folgen daraus im Finan­zie­rungs­konzept einbe­zogen werden. Dadurch steht einer erfolg­reichen, firmen­in­ternen Firmen­übergabe nichts mehr im Wege.

Mehr zum Thema

Auf unserer Plattform finden Sie weiter­füh­rende Unter­lagen. Unter anderem empfehlen wir Ihnen folgende Beiträge.

Im Download-Center stellen wir Ihnen diverse Unter­lagen und Arbeits­blätter kostenlos zur Verfügung.

Fotonachweis: Shutter­stock

[1] Quelle: Nachfol­ge­studie 2022, Credit Suisse AG, September 2022

ÜBER MARC MAURER

Marc Maurer ist Leiter Unternehmens­nach­folge bei der Zürcher Kanto­nalbank. Zusammen mit seinem Team begleitet er Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer im ganzen Prozess der Firmen­nach­folge und erarbeitet für die Käufer indivi­duelle Finan­zie­rungs­lö­sungen für eine erfolg­reiche KMU Nachfolge. Daneben ist Marc Maurer als Dozent in der Weiter­bildung tätig und kennt als Stiftungsrat einer grösseren Zürcher Stiftung die Themen gut, die KMUs jeden Tag bewegen.

Das könnte Sie auch noch interessieren