In der Schweiz kommt das Konkursamt in etwas mehr als der Hälfte der Fälle zu der Einschätzung, dass die pfändbaren Aktiven nicht einmal dafür ausreichen, die Liquidationskosten (zwischen CHF 5’000 und CHF 10’000) zu decken. In diesem Fall wird das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, was bei den allermeisten eingestellten Konkursen der Fall ist.
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