Was ist der Unterschied zwischen Nachlassverfahren und Konkurs?

Anders als im Konkurs, dessen Eröffnung das schuld­ne­rische Unter­nehmen grund­sätzlich sofort stilllegt, soll im Nachlass­ver­fahren die Fortsetzung der Unter­neh­mens­tä­tigkeit auch nach der Eröffnung des gericht­lichen Verfahrens – unter Aufsicht bzw. Mitwirkung des Sachwalters – weiterhin gewähr­leistet sein. Insbe­sondere auch gelten die Bestim­mungen über die Massent­lassung bei einem Nachlass­vertrag mit Vermö­gens­ab­tretung im Unter­schied zur geord­neten Liqui­dation nach OR nicht.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe