Bei der Verteilungsgerechtigkeit geht es um die Frage, wie ein Ganzes gerecht unter verschiedenen Parteien aufgeteilt werden kann:
Das Leistungsprinzip orientiert sich dabei an der durch die individuellen Parteien eingebrachten Leistungen.
Das Gleichheitsprinzip versucht, alle Parteien genau gleich zu berücksichtigen.
Das Bedürfnisprinzip gewichtet individuelle Bedürfnisse höher (wie beispielsweise eine Notsituation).
Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Dokument: