An wen soll die Unternehmung übertragen werden?
Unter Nachfolge-Optionen (Nachfolgeoptionen) verstehen wir die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Nachfolge (Nachfolgelösungen). Dabei unterscheiden wir FBO, MBO, MBI, M&A und Liquidation. Vertiefte Informationen zu den einzelnen Nachfolgeoptionen stellen wir in unserem Dossier “KMU Nachfolge als Prozess: alles im richtigen Moment?” (Schrift Nr. 04) zur Verfügung.
Family-Buy-Out (FBO): Bei einem FBO findet die Eigentumsnachfolge innerhalb der Familie statt. Das Unternehmen wird somit an einen oder mehrere Nachkommen der bisherigen Eigentümerpartei oder an andere Familienmitglieder weitergegeben.
Management-Buy-Out (MBO): Bei einem MBO findet die Eigentumsnachfolge innerhalb des Unternehmens statt. Die übergebende Generation verkauft die Firma an Mitarbeitende, es handelt sich um eine betriebsinterne Nachfolgeregelung.
Management-Buy-In (MBI): Bei einem MBI wird die Firma an eine oder mehrere externe Personen verkauft. Die externen Käufer:innen kommen von ausserhalb der Familie und von ausserhalb des Unternehmens. In der Regel sind es unternehmerische Persönlichkeiten, die nicht nur das Eigentum, sondern auch die operative Führung des Unternehmens übernehmen.
FBO, MBO und MBI sind die drei wichtigsten Nachfolgeoptionen in der Schweizer KMU-Landschaft.
Merger und Acquisition (M&A): Bei einem M&A wird das Unternehmen an einen strategischen Investor oder an einen Finanzinvestor verkauft. “Mergers & Acquisition” bedeutet zu Deutsch: Fusion und Übernahme.
Liquidation: Die Liquidation wird gemeinhin gleichgesetzt mit dem Konkurs des Unternehmens. Dies unabhängig davon, ob das Verfahren ein freiwilliges ist und von den Gesellschaftern so beschlossen wurde, oder ob die Liquidation mit amtlichem Zwang im Rahmen eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens stattfindet.
Geordnete Geschäftsaufgabe: Die geordnete Geschäftsaufgabe verstehen wir im Unterschied zur konkursamtlichen Zwangsliquidation als bewusste Stilllegung der Gesellschaft, solange der oder die Gesellschafter noch selbst darüber entscheiden kann/können. Die geordnete Geschäftsaufgabe ist somit eine strategische Nachfolgeoption. Wir haben uns in der Schrift 13: Die Geordnete Geschäftsaufgabe vertieft damit auseinandergesetzt.