Was versteht man unter «Auflösung einer Firma»?

Die Auflösung einer Unter­nehmung stellt deren offizi­elles Ende dar. Zur Auflösung kommt es bei einem in den Statuten vorge­se­henen Grund, bei einem GV-Beschluss, Konkurs, richter­lichen Urteil oder aus wichtigem Grund gemäss Gesetz. Die Auflösung hat zur Folge, dass sich der Zweck der Gesell­schaft von der gewinn­stre­bigen Führung des Unter­nehmens in den Liqui­da­ti­ons­zweck verwandelt. Dieser durch den Eintritt eines Auflö­sungs­grundes hervor­ge­rufene geänderte Gesell­schafts­zweck wird dem Handels­re­gi­steramt zur Eintragung angemeldet und zum Schutz der Gläubiger im Schwei­ze­ri­schen Handels­blatt (SHAB) publi­ziert. Die Gesell­schaft erhält eine neue Firma: «XY AG in Liquidation».

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe