Was versteht man unter der geordneten Geschäftsaufgabe im Gegensatz zur konkursamtlichen Zwangsliquidation?

Wir verstehen die geordnete Geschäfts­aufgabe im Unter­schied zur konkurs­amt­lichen Zwangs­li­qui­dation, als bewusste Stilllegung der Gesell­schaft, solange der oder die Gesell­schafter noch selbst darüber entscheiden kann/können.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe