Das Nachlassverfahren lässt sich in drei Stadien gliedern:
- Bewilligungsverfahren: Bewilligung der Nachlassstundung
- Zustimmungsverfahren: Zustimmung der Gläubiger zum Vergleichsangebot des Schuldners
- Bestätigungsverfahren: gerichtliche Bestätigung des Nachlassvertrages
Zudem werden drei Nachverfahren unterschieden: die provisorische Nachlassstundung, die definitive Nachlassstundung und die Nachlassliquidation (Nachlassliquidation: die eigentliche Schuldenbereinigung erfolgt regelmässig durch den Abschluss eines sog. Nachlassvertrages).
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