Was versteht man unter einem Nachlassverfahren?

Das Nachlass­ver­fahren lässt sich in drei Stadien gliedern:

  • Bewil­li­gungs­ver­fahren: Bewil­ligung der Nachlassstundung
  • Zustim­mungs­ver­fahren: Zustimmung der Gläubiger zum Vergleichs­an­gebot des Schuldners
  • Bestä­ti­gungs­ver­fahren: gericht­liche Bestä­tigung des Nachlassvertrages

Zudem werden drei Nachver­fahren unter­schieden: die provi­so­rische Nachlass­stundung, die definitive Nachlass­stundung und die Nachlass­li­qui­dation (Nachlass­li­qui­dation: die eigent­liche Schul­den­be­rei­nigung erfolgt regel­mässig durch den Abschluss eines sog. Nachlassvertrages).

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe