Beim Begriff Liquidation sind verschiedene Ausprägungen und Konsequenzen zu unterscheiden:
Die Liquidation wird gemeinhin gleichgesetzt mit dem Konkurs des Unternehmens. Juristisch gesehen ist die Liquidation aber generell jede Einstellung des Betriebs, bei der man insbesondere die Aktiven des Unternehmens versilbert und das Restvermögen der Gesellschaft nach Begleichung der Schulden an die Gesellschafter ausschüttet. Dies unabhängig davon, ob das Verfahren ein freiwilliges ist und von den Gesellschaftern so beschlossen wurde oder, ob die Liquidation mit amtlichem Zwang im Rahmen eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens stattfindet.
Somit handelt es sich beim Ausdruck „Liquidation“ um einen Überbegriff.
Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument: