Was versteht man unter Liquidation?

Beim Begriff Liqui­dation sind verschiedene Ausprä­gungen und Konse­quenzen zu unterscheiden: 

Die Liqui­dation wird gemeinhin gleich­ge­setzt mit dem Konkurs des Unter­nehmens. Juristisch gesehen ist die Liqui­dation aber generell jede Einstellung des Betriebs, bei der man insbe­sondere die Aktiven des Unter­nehmens versilbert und das Restver­mögen der Gesell­schaft nach Beglei­chung der Schulden an die Gesell­schafter ausschüttet. Dies unabhängig davon, ob das Verfahren ein freiwil­liges ist und von den Gesell­schaftern so beschlossen wurde oder, ob die Liqui­dation mit amtlichem Zwang im Rahmen eines Konkurs- oder Nachlass­ver­fahrens stattfindet. 

Somit handelt es sich beim Ausdruck „Liqui­dation“ um einen Überbegriff.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe