Die Zahlungsunfähigkeit führt notgedrungen zur Zahlungseinstellung, d.h. unbestrittene und fällige Forderungen werden nicht mehr beglichen, gegen den Schuldner sind diverse Betreibungen hängig und derselbe erhebt systematisch Rechtsvorschlag oder begleicht selbst kleinere Beträge nicht mehr.
Der Schuldner muss mit anderen Worten objektiv betrachtet und auf unbestimmte Zeit illiquid sein.
Bloss vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten genügen dabei nicht.
Sorgfältig erstellt, kann eine Liquiditätsplanung helfen, mögliche Engpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen. Zu rechnen ist jedoch stets auch mit unvorhersehbaren Ereignissen, welche zu Liquiditätsengpässen führen können. Die Anfang 2020 ausgebrochene, weltweite Sars-Covid-19-Pandemie hat dies eindrücklich und für viele Unternehmungen in einschneidender Weise gezeigt.
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