Welche zwei juristischen Instrumente stehen für die Geordnete Geschäftsaufgabe (bewusste Stilllegung der Gesellschaft) zur Verfügung?

Hierfür stehen grund­sätzlich zwei Instru­mente zur Verfügung: Die Liqui­dation nach Obliga­tio­nen­recht und die Liqui­dation nach Schuld­be­trei­bungs- und Konkurs­recht.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe