Womit kann die Konkurseröffnung angefochten werden?

Die Konkurs­er­öffnung kann mit einer sogenannten Konkurs­be­schwerde angefochten werden. Diese ist zwingend innert zehn Tagen seit Empfang des Konkurs­ent­scheid beim zustän­digen Gericht einzureichen.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe